wird dauerhafte haarentfernung von der krankenkasse bezahlt?

Erfahre, wann die Kasse Haarentfernung bezahlt

Dauerhafte Haarentfernung: Zahlt die Krankenkasse?

Dauerhafte Haarentfernung ist für viele Menschen nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern auch des persönlichen Wohlbefindens. Ob aus medizinischen Gründen oder einfach, um sich wohler in der eigenen Haut zu fühlen – die Nachfrage nach professionellen Haarentfernungsverfahren wächst stetig. Doch eine häufige Frage bleibt: Wird die dauerhafte Haarentfernung eigentlich von der Krankenkasse bezahlt?

Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen gilt die dauerhafte Haarentfernung zunächst als kosmetische Behandlung und wird daher nicht übernommen. Methoden wie Laser oder IPL zählen im Regelfall zu den sogenannten Selbstzahlerleistungen. Das bedeutet, die Kosten müssen privat getragen werden, es sei denn, es liegt ein medizinischer Grund vor, der von einem Arzt bestätigt wird.

Allerdings lohnt sich eine genauere Prüfung. Denn in bestimmten Ausnahmefällen kann eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme möglich sein. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über die individuellen Voraussetzungen bei der eigenen Krankenkasse zu informieren – besonders, wenn gesundheitliche Gründe im Vordergrund stehen.


Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten wirklich?

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine dauerhafte Haarentfernung übernimmt, muss in der Regel ein medizinischer Grund vorliegen. Ein klassisches Beispiel ist starker Haarwuchs aufgrund hormoneller Störungen, etwa bei Hirsutismus oder im Zusammenhang mit dem sogenannten PCOS (Polyzystisches Ovarialsyndrom). Hier kann die übermäßige Behaarung zu einem psychischen oder körperlichen Leidensdruck führen, den die Krankenkasse ernst nimmt.

In solchen Fällen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich – meist von einem Dermatologen oder Endokrinologen. Diese stellen fest, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Erst nach dieser Bewertung entscheidet die Krankenkasse individuell über eine Kostenübernahme. Es ist wichtig, vor der Behandlung einen Antrag zu stellen und die Genehmigung abzuwarten, um späteren Kostenstreitigkeiten vorzubeugen.

Bei Helena Cosmetic in Duisburg beraten wir unsere Kundinnen und Kunden gern dazu, welche Möglichkeiten es gibt, wenn eine medizinische Indikation gegeben ist. Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen – sowohl bei der Wahl der Behandlungsmethode als auch bei den finanziellen Fragen. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Website: helena-cosmetic.de.


Auch wenn die Krankenkasse eine dauerhafte Haarentfernung in der Regel nicht bezahlt, lohnt sich eine individuelle Prüfung. Besonders bei medizinisch begründetem Haarwuchs kann ein Antrag auf Kostenübernahme Erfolg haben. Für alle anderen bleibt die dauerhafte Haarentfernung eine wertvolle Investition in das eigene Wohlbefinden. Bei Helena Cosmetic in Duisburg unterstützen wir Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden – professionell, sicher und individuell angepasst.

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