Wann die Krankenkasse dauerhafte Haarentfernung zahlt

Erfahre, wann die Kasse Haarentfernung übernimmt

Unerwünschte Körperbehaarung kann für viele Menschen zu einem echten Problem werden – nicht nur aus kosmetischen, sondern auch aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen. Oft taucht daher die Frage auf: Wann zahlt die Krankenkasse eine dauerhafte Haarentfernung? Als Helena Cosmetic in Duisburg beschäftigen wir uns täglich mit diesem Thema und möchten Dir hier einen Überblick geben, wann eine Kostenübernahme möglich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.


Wann übernimmt die Krankenkasse Haarentfernung?

Grundsätzlich handelt es sich bei der dauerhaften Haarentfernung – ob per Laser oder Nadelepilation – um eine kosmetische Behandlung. Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht, wenn die Behandlung allein aus ästhetischen Gründen erfolgt. Wer also einfach glatte Haut möchte, muss die Behandlung meist privat bezahlen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Das ist typischerweise der Fall, wenn eine medizinische Indikation besteht – also eine gesundheitliche oder psychisch belastende Situation, die mit starker oder untypischer Behaarung einhergeht. Dazu zählen beispielsweise starke Behaarung im Gesicht bei Frauen (Hirsutismus) oder hormonelle Störungen wie das Polyzystische Ovarialsyndrom (PCOS).

In solchen Fällen kann die Krankenkasse nach Einzelfallprüfung eine Kostenübernahme genehmigen. Wichtig ist, dass ein fachärztlicher Nachweis vorliegt, der die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag in der Regel abgelehnt – daher sollte man im Vorfeld unbedingt medizinische Beratung einholen.


Voraussetzungen für die Kostenübernahme erklärt

Damit die Krankenkasse eine dauerhafte Haarentfernung zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein Arzt, meist ein Dermatologe oder Endokrinologe, die krankhafte Behaarung diagnostizieren und dokumentieren. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es sich nicht um ein rein kosmetisches Anliegen handelt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Krankenkasse überprüft, ob andere Behandlungsmethoden bereits ausprobiert wurden oder infrage kommen. In manchen Fällen wird eine Lasertherapie erst dann genehmigt, wenn alternative Verfahren – wie hormonelle Behandlungen oder bestimmte Cremes – keinen Erfolg gezeigt haben. Es lohnt sich daher, die medizinische Vorgeschichte sorgfältig zusammenzustellen.

Abschließend entscheiden die Krankenkassen immer individuell. Das bedeutet: Auch wenn zwei Personen das gleiche Problem haben, kann es sein, dass die eine Person eine Kostenübernahme erhält und die andere nicht. Wer Unterstützung benötigt, kann sich bei uns in Duisburg gern beraten lassen – bei Helena Cosmetic erklären wir Dir, wie Du den Antrag zur Kostenübernahme optimal vorbereitest. Weitere Informationen findest Du auch auf unserer Website: helena-cosmetic.de.


Die dauerhafte Haarentfernung kann bei medizinischen Problemen eine echte Erleichterung sein – sowohl körperlich als auch seelisch. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt jedoch immer vom Einzelfall und den vorliegenden Nachweisen ab. Wer sich unsicher ist, sollte sich frühzeitig mit seinem Arzt und der Krankenkasse abstimmen. Bei Helena Cosmetic in Duisburg stehen wir Dir gerne beratend zur Seite und helfen, den besten Weg zu glatter, gesunder Haut zu finden.

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