Dauerhafte Haarentfernung Welche Krankenkasse zahlt

Welche Kassen übernehmen die Laser-Haarentfernung?

Immer mehr Menschen interessieren sich für dauerhafte Haarentfernung, sei es aus ästhetischen Gründen oder wegen medizinisch bedingter Probleme wie starker Körperbehaarung (Hirsutismus). Doch die Kosten für Laser- oder IPL-Behandlungen sind nicht unerheblich und werfen häufig die Frage auf: „Welche Krankenkasse zahlt dauerhafte Haarentfernung?“ In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Regelungen zur Kostenübernahme, den Unterschied zwischen Laser- und IPL-Behandlung und welche Krankenkassen die Kosten in bestimmten Situationen übernehmen können.


Dauerhafte Haarentfernung: Kostenübernahme im Überblick

Grundsätzlich gehört die dauerhafte Haarentfernung zu den sogenannten Selbstzahlerleistungen, die nicht zu den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Wer sich also aus rein kosmetischen Gründen für eine Laser- oder IPL-Behandlung entscheidet, muss die Kosten in der Regel selbst tragen. Diese können je nach Körperregion, Hauttyp und Anzahl der Sitzungen stark variieren und liegen oft zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro.

Anders sieht es aus, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Dazu gehören beispielsweise krankhaft verstärkte Behaarung aufgrund hormoneller Störungen, wie sie oft bei Frauen mit PCO-Syndrom vorkommen, oder Hautirritationen durch starke Behaarung. In solchen Fällen kann die Behandlung über die Krankenkasse beantragt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Indikation durch einen Facharzt, zum Beispiel einen Dermatologen oder Endokrinologen, bestätigt wird.

Um eine Kostenübernahme zu prüfen, müssen Versicherte in der Regel einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Dieser sollte eine ärztliche Bescheinigung beinhalten, die die medizinische Notwendigkeit rechtfertigt. Erst nach einer offiziellen Bewilligung übernimmt die Krankenkasse die Kosten – und auch dann meist nur für bestimmte Körperregionen wie das Gesicht.


Welche Krankenkasse zahlt für Laser- und IPL-Behandlung?

Seit einigen Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, die Kosten für die dauerhafte Haarentfernung in medizinisch begründeten Fällen zu übernehmen. Besonders bekannt ist, dass viele Kassen die Laser-Behandlung im Gesicht erstatten, wenn Patientinnen an Hirsutismus leiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür klare Vorgaben festgelegt. IPL-Behandlungen hingegen sind häufig schwieriger durchzusetzen, da sie nicht in allen Fällen als medizinisch anerkannt gelten.

Die Praxis gestaltet sich jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Während große gesetzliche Krankenkassen wie die AOK, die Techniker Krankenkasse (TK) oder die Barmer den Eingriff bei einer nachgewiesenen medizinischen Indikation übernehmen können, entscheiden kleinere Kassen im Einzelfall. Es lohnt sich daher, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und sich genau nach den Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen zu erkundigen.

Privatversicherte haben hier oft mehr Spielraum. Abhängig vom gewählten Tarif und den vereinbarten Leistungen kann die dauerhafte Haarentfernung auch bei medizinischer Indikation umfassender abgedeckt sein. Wichtig ist in jedem Fall: Eine schriftliche Zusage der Krankenkasse sollte immer vor Behandlungsbeginn vorliegen, um späteren Ärger und unerwartete Kosten zu vermeiden.


Dauerhafte Haarentfernung ist für viele Menschen ein sensibles Thema, bei dem die Kostenfrage eine große Rolle spielt. Während kosmetische Eingriffe in der Regel selbst bezahlt werden müssen, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei medizinisch begründeten Fällen möglich sein. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Kassen sowie in Bezug auf die angewandte Methode. Wer sich informieren möchte, sollte daher frühzeitig das Gespräch mit seiner Krankenkasse suchen, ärztliche Gutachten beifügen und sich die Entscheidung schriftlich bestätigen lassen. So lässt sich klären, ob und in welchem Umfang eine Krankenkasse dauerhafte Haarentfernung bezahlt.

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